Die allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Grundlage für den Geschäftsverkehr zwischen Ute Fiege Immobilien zur Erfüllung von Makleraufträgen, korrespondierender Vertriebsdienstleistungen und Nebenleistungen sowie Tätigkeiten im Rahmen einer Objektverwaltung, WEG-Verwaltung und / oder einer Mietverwaltung. Im Sinne des HGB gelten die Geschäftsbedingungen für Kaufleute auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuerlichen Vereinbarung bedarf.
Makleraufträge in diesem Sinne sind Nachweise der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages unter Benennung eines oder mehrerer möglicher Interessenten oder Objekte im Hinblick auf einen konkreten Vertragsabschluss und / oder die Vorbereitung eines Vertragsabschlusses mit einem oder mehreren Interessenten.
Ein entsprechender Maklerauftrag kommt zustande, wenn von entsprechenden Angeboten des Maklers Gebrauch gemacht wird und in deren Folge Kontakt mit dem Makler oder dem Eigentümer zustande kommt und ein Vertragsabschluss erfolgt. Davon ausgenommen sind Vermittlungen im Sinne von §2 des Gesetzes zur Regelung von Wohnungsvermittlung.
Weitere Vertriebsleistungen sind Unterstützungsleistungen im Vertrieb ohne eigentliche Vorbereitung eines Vertragsabschlusses im Sinne einer Maklertätigkeit, wie Inseration, Erstkontakt und Vertrieb von Mietwohnungen als Teil einer Mietverwaltung.
Nebenleistungen sind weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise die Prüfung von Abrechnungen, die Vorbereitung und Umgestaltung von Vertriebsobjekten, Bewertung von Immobilien im Marktwert, etc..
Doppeltätigkeit
Sofern dies nicht im Wiederspruch zu bestehenden Aufträgen steht, steht es Ute Fiege Immobilien frei, weitere Leistungen für Vertragspartner eines Auftragsgebers zu erbringen. Im Fall eines später eintretenden Interessenkonflikts informiert der Makler alle betroffenen Leistungsnehmer und bedarf hierfür nicht der Zustimmung eines Auftraggebers.
Abweichendes Geschäft
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete, Mietkauf statt Kauf, Pacht statt Kauf etc.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten abweicht.
Vertraulichkeit / Weitergabe von Angebotsdaten und Informationen
Die von Ute Fiege Immobilien zur Verfügung gestellten Angebote, insbesondere Exposés, und Informationen, insgesamt, aber auch deren Inhalte und Teile dieser, sind ausschließlich, sofern nicht anders mitgeteilt, für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte durch den Weitergebenden bedarf einer schriftlichen Erlaubnis, ohne diese ist die Weitergabe untersagt. Bei Zustandekommen eines Vertrags aufgrund der unerlaubten Weiterverbreitung verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung der angegebenen Provision in ursprünglicher Höhe zzgl. MwSt. Weitere Forderungen aufgrund des Schadens Dritter zum Beispiel durch Verstöße gegen den Datenschutz sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

Vorkenntnis
Ist einem Interessenten eines von Ute Fiege Immobilien angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er das Immobilienbüro innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Interessent dem Makler im Zuge des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Interessent ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Haftungsbeschränkung
Die von Ute Fiege Immobilien herausgegebenen Information zu den Objekten (Exposés, sämtliche Angaben/Unterlagen etc.) stammen von Eigentümer oder Vermieter. Eine Haftung im Hinblick auf Größe, Güte und Beschaffenheit kann nicht übernommen werden. Ute Fiege Immobilien haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, bei einer fehlenden garantierten bestimmten Eigenschaft, bei Vorsatz und bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Es ist Sache des Kunden, die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit damit einverstanden, dass Ute Fiege Immobilien berechtigt ist, alle zulässigen spezifischen personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten. Dies gilt unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und in Bezug der zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand
Für einen Kaufmann im Sinne des HGB, ist der Gerichtsstand Offenbach vereinbart

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung bzw. lückenhaften soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.